Make Up by MG - Offer
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Angaben gemäß § 5 DDG und verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Michelle Gabrielczyk
Warnemünder Straße 33
13059 Berlin

Kontakt

Tel.: 0176-63873863

E-Mail: info@make-up-by-mg.de

Steuer-Nummer: 31/299/00820

UID: DE308266723

Gerichtsstand: Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Make-up by MG – Michelle Gabrielczyk

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird.

Allgemeines

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit der Make-up-Artistin / Visagistin zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen der Make-up-Artistin / Visagistin und seinem Auftraggeber zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist bei Privatkunden am Tag der Rechnungsstellung bar zu zahlen – Anzahlungen werden bei Probeterminen gefordert – bei Firmen innerhalb von 7 Tagen bar oder per Überweisung. Skonto wird nicht gewährt.

Namensnennung

Die Make-up-Artistin / Visagistin hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden (Make-up by MG). Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar der Make-up-Artistin / Visagistin zu zahlen.

Verwendung von Bildmaterial

Die Make-up-Artistin / Visagistin ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die
Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.

Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit der Make-up-Artistin / Visagistin zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

Festbuchung

Eine Festbuchung stellt eine für die Make-up-Artistin / Visagistin und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht der Make-up-Artistin / Visagistin das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die die Make-up-Artistin / Visagistin nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes der Make-up-Artistin / Visagistin nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder Anteilig an den Makeup Artist zu zahlen. Ansonsten ist die Make-up-Artistin / Visagistin nicht verpflichtet, seine Tätigkeit in dem vereinbarten Umfang zu erbringen. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag erweitert, ist der Makeup Artist berechtigt, zusätzlich von ihm erbrachte Tätigkeit sowie entstandene Fremd- und Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Anreise

Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.

Haftung

Bei von der Make-up-Artistin / Visagistin Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet die Make-up-Artistin / Visagistin bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaig von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.

Gestalterische Auffassung

Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung der Make-up-Artistin / Visagistin zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische
Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung der Make-up-Artistin / Visagistin muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht, soweit es erkennbare Mängel betrifft.

Honorar

Das Honorar der Make-up-Artistin / Visagistin deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten bei der Make-up-Artistin / Visagistin ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen der Make-up-Artistin / Visagistin unzulässig.

Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar

Die Löschung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass die Make-up-Artistin / Visagistin dies zu vertreten hat, steht ihr das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn die Make-up-Artistin / Visagistin mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat.

Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:
3 Tage vor Termin: 100%
7 Tage vor Termin: 75%
14 Tage oder länger vor Termin: 50%
Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesem Fall mit der Stornierung verrechnet und nicht erstattet.

Die Make-up-Artistin / Visagistin ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt, der Verdacht besteht, dass die Buchung durch den Auftraggeber nicht ernsthaft aufrechterhalten wird (z.B. durch keinerlei
Rückmeldung/Antwort des Auftraggebers auf Kontaktversuche der Make-up-Artistin / Visagistin in Form verschiedener Medien über einen Zeitraum von mindestens 7 Tagen) und/oder somit durch die Blockierung des Termins anderweitige, ernstgemeinte Buchungs- und somit auch Honorarverluste absehbar sind. In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare der Make-up-Artistin / Visagistin zu entrichten.
Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. Für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag absagen, ohne hierfür an der Make-up-Artistin / Visagistin ein Honorar zahlen zu müssen. Hierbei muss von dem Auftraggeber durch Vorlage entsprechender Auskünfte vom Wetterdienst schriftlich nachgewiesen werden, dass das schlechte Wetter die Durchführung des Auftrags unmöglich macht.
Sollte die Make-up-Artistin / Visagistin ihre Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird die Make-up-Artistin / Visagistin sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet die Make-up-Artistin / Visagistin in diesem Falle nicht.

Testshootings

Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern die Make-up-Artistin / Visagistin für ihre Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht der Make-up-Artistin / Visagistin ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen der Make-up-Artistin / Visagistin im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Make-up-Artistin / Visagistin dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung der Make-up-Artistin / Visagistin gesondert zu vergüten.

Urheber & Rechteübertragung

Die Make-up-Artistin / Visagistin ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Makeup Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an die Make-up-Artistin / Visagistin zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich der Make-up-Artistin / Visagistin, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten.
Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen der Make-up-Artistin / Visagistin und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an die Make-up-Artistin / Visagistin abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Makeup Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung der Make-up-Artistin / Visagistin einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Make-up Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit der von der Make-up-Artistin / Visagistin bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen die Make-up-Artistin / Visagistin zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen.
Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.

Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen die Make-up-Artistin / Visagistin verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

Salvatorische Klausel

Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Make-up-Artistin / Visagistin.

Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
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Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Urheberrecht

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